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Ergebnis des DZUG Workshops:Vor�berlegung:Es besteht insgesamt Konsens dar�ber, einen Verein zu gr�nden. Hauptmotivation ist die M�glichkeit, als juristisch selbst�ndige Person die Finanzierung von zuk�nftigen DZUG Tagungen eigenverantwortlich abwickeln, sowie hierf�r Spenden entgegennehmen zu k�nnen. Da die DZUG ausschlie�lich auf Basis freiwilliger Mitarbeit beruht, wollen wir den geringst m�glichen Aufwand zur Verwaltung des Vereins aufbringen m�ssen. Der Verein soll daher bewusst klein gehalten werden. Die Beschr�nkung der stimmberechtigten Mitglieder auf so wenig wie m�gliche Personen (= Maintainer) ist also nicht der Aufbau eines elit�ren Zirkels, sondern die Vermeidung von unn�tigem Verwaltungsaufwand (Organisation gro�er Vereinsversammlungen etc). Wir sind uns bewusst, dass hierdurch die formal-rechtliche Entscheidungsbefugnis nur in der Hand der Maintainer liegt. Da dies aber auch diejenigen sind, die die DZUG faktisch tragen, sehen wir in diesem Umstand keinen Bruch im allgemeinen Mitbestimmungsrecht. Es steht jedem frei, sich in der DZUG aktiv als Maintainer einzubringen und �ber die Credits in der DZUG-Community die M�glichkeit zu erhalten, dem Verein als stimmberechtigtes Mitglied beitreten zu k�nnen. Hierdurch wird gleichzeitig vermieden, dass der Verein von Personen "�bernommen" wird, die gegen die Interessen der deutschen ZOPE Community handeln. F�r alle anderen Mitglieder, die die DZUG unterst�tzen m�chten, aber nicht die Zeit haben, sich f�r eine gewisse Zeit als Maintainer einzubringen, besteht die M�glichkeit zur F�rdermitgliedschaft, um die DZUG �ber den finanziellen Weg unterst�tzen zu k�nnen. Ein Spagat zwischen einem kleinen, �bersichtlichen Verein und einem juristischen Mitbestimmungsrecht aller DZ�Gler als vollwerige Mitglieder in diesem Verein l�uft dem deutschen Vereinsrecht zuwider und l�sst sich nicht umsetzen. Letztendlich muss die Community dem Vereinsvorstand vertrauen, genauso wie die Community der jetztigen DZUG Leitung vertraut hat.
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